Der Arbeitgeber...
- ... erbringt die Leistungen zur Pensionszusage selbst. In der Regel wird auch keine Zahlung an eine Versorgungseinrichtung geleistet. Das Geld bleibt so im Unternehmen und kann frei verwendet und angelegt werden.
- ... zahlt später selbst die Betriebsrente an die ehemaligen Arbeitnehmer aus.
- Einzahlungen durch den Arbeitnehmer (Gehaltsumwandlung) sind möglich.
Verzichten Sie als Arbeitnehmer auf eine Erhöhung Ihres Bruttogehaltes und profitieren Sie von steuerlichen Vorteilen und der zusätzlichen betrieblichen Altersversorgung.